Formulare Online
Eine ONLINE-Bearbeitung ist derzeit noch nicht möglich, da dafür eine sichere Identifizierung über eine Signaturkarte nötig ist.
Bauamt
Die Aufgrabungsrichtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze der Stadt Bassum ist am 01.01.2019 in Kraft getreten.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Broschk (Telefon: 04241 – 84 57, E-Mail: broschk@stadt.bassum.de) zur Verfügung.
Gewerbe
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Windhorst (04241 – 84 43 oder windhorst@stadt.bassum.de) oder Herr Abelt (04241 – 84 31 oder abelt@stadt.bassum.de) zur Verfügung.
Gaststätten - Anzeige eines Gaststättengewerbes, Zeltfeste, Umzüge, Versammlungen
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Windhorst (04241 – 84 43 oder windhorst@stadt.bassum.de) oder Herr Abelt (04241 – 84 31 oder abelt@stadt.bassum.de) zur Verfügung.
Kindertagespflege
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Mondorf (04241 – 84 46 oder mondorf@stadt.bassum.de) oder Frau Merdon (04241 – 84 45 oder bmerdon@stadt.bassum.de) zur Verfügung.
- Aufnahmeantrag Kita Bassum
- Aufnahmeantrag Kita Bramstedt
- Aufnahmeantrag Kita Neubruchhausen
- Aufnahmeantrag Waldkindergarten
- Aufnahmeantrag Krippe
- Arbeitgeberbescheinigung
Ordnungsamt
Bei Fragen steht Ihnen Herr Abelt (04241 – 84 31 oder abelt@stadt.bassum.de) zur Verfügung.
Sozialamt
Zu allen Anträgen sind Kontoauszüge der letzten 6 Monate, sowie Unterlagen zum Einkommen beizulegen. Bei Fragen stehen Ihnen Frau Scheland (04241 – 84 42 oder scheland@stadt.bassum.de) oder Frau Windhorst (04241 – 84 43 oder windhorst@stadt.bassum.de) zur Verfügung.
Wohngeld
Für die Anträge von Miet- oder Lastenzuschuss gilt, dass Unterlagen zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erforderlich sind. Ebenfalls werden Kontoauszüge benötigt, auf denen die letzten 3 Mietzahlungen zu erkennen sind. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Scheland (04241 -84 42 oder scheland@stadt.bassum.de) und Frau Niemann (04241 – 84 44 oder niemann@stadt.bassum.de) zur Verfügung.
- Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
- Fremdmittelbescheinigung (von der Bank auszufüllen)
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)