Sterbefälle
Allgemeine Informationen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
Anzeigepflichtige:
- Mündliche Anzeige durch Personen jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist (kann der Bestatter sein)
Schriftliche Anzeige durch Einrichtungen und Behörden
Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden
Vorzulegende Unterlagen :
- schriftliche Anzeige
- Todesbescheinigung
- Personalausweis (oder Meldebescheinigung)
- Geburtsurkunde
- ggf. Eheurkunde (begl. Ablichtung des Eheregisters)
- ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten