Die Niedersächsische Landesregierung hat angeordnet, dass alle Kindertageseinrichtungen im Zeitraum von 11.01.2021 bis 31.01.2021 in das Szenario C wechseln und damit im Grundsatz geschlossen sind; eine Notbetreuung ist jedoch möglich.
Die Kindertagesstätten der Stadt Bassum bieten diese Notbetreuung grundsätzlich mit bis zu 50 % der Regelgruppengröße an.
Die Notbetreuung ist u.a. für Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist.
Weiter können Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarf, insbesondere bei einem Sprachförderbedarf sowie Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, in die Notbetreuung aufgenommen werden.
Die Sorgeberechtigten der Kinder, die eine städtische Einrichtung besuchen, wenden sich bei Bedarf auf Notbetreuung telefonisch oder per Mail an die jeweilige Kindertagesstätte.
Eine „Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag einer Notbetreuung“ ist notwendig und so bald wie möglich, spätestens aber bis zum 15.01.2021 direkt in der Kita abzugeben.
Die Arbeitgeberbescheinigung kann hier heruntergeladen werden.